Dr. Richard Papenbrock

Dr. Richard Papenbrock

Dr. Richard Papenbrock ist als Rechtsanwalt zugelassen und auf Gesellschafts- und Immobilienrecht spezialisiert.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und der Humboldt-Universität zu Berlin. 2015 wurde Richard Papenbrock an der Humboldt-Universität zum Dr. iur. promoviert. Das Thema seiner Dissertation war die Anwendung des deutschen Sachenrechts auf Windenergieanlagen im Bereich der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone.

Vor der Kanzleigründung im Jahr 2016 arbeitete Richard Papenbrock über zwei Jahre als Rechtsanwalt bei White & Case LLP in Berlin (Bereich: Merger & Acquisitions / Corporate), wo er Mandanten aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen sowie des öffentlichen Sektors bei deutschen und internationalen Transaktionen beriet.

Das Referendariat absolvierte er beim Kammergericht Berlin mit Stationen beim Deutschen Bundestag, in Singapur bei Luther LLP und in Berlin bei Noerr LLP.

Vor dem Referendariat arbeitete Richard Papenbrock im New Yorker Büro der Kanzlei Kelley Drye & Warren LLP als Foreign Associate. Während des Promotionsstudiums arbeitete er zudem über zwei Jahre bei Salans LLP in Berlin als wissenschaftlicher Mitarbeiter.